28.01.21
Liebe Eltern der OGS Kinder,
auf der Homepage des Schulministeriums NRW finden Sie unter dem Link:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/fragen-und-antworten-zur-betreuung-waehrend-der-aussetzung-des
folgende wichtige Information:
„Für den Monat Januar werden die Elternbeiträge für Angebote im Rahmen des Grundlagenerlasses Bass 12-63 Nr.2 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ zurückerstattet. Die konkrete Abwicklung liegt bei den Kommunen.“